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Das übernimmt die Kasse

Da geht doch was!

Was übernimmt die Kasse?

 

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse überhaupt was zur Hörgeräte-Versorgung dazu? Die Antwort lautet: ja! Die Krankenkassen sind sogar verpflichtet, die Kosten für eine Hörversorgung in einem bestimmten Umfang zu übernehmen.

 

Voraussetzung dafür ist die Vorlage einer Hörgeräte-Verordnung, die Sie vom Hals-Nasen-Ohren-Arzt erhalten, wenn ein Hörverlust vorliegt.

 

Hintergrund: Seit dem 1. November 2013 ist der deutlich höhere Festbetrag zur Hörgeräteversorgung rechtskräftig. Somit erhalten gesetzlich Versicherte deutlich mehr Leistung von ihrer Krankenkasse erstattet als in den Jahren vor 2013.

Zu dieser Erneuerung kam es nach dem Rechtsstreit eines Hörgeräteträgers mit seiner Krankenkasse. Das Bundessozialgericht entschied zugunsten des Versicherten – und fällte damit gleichzeitig eine Grundsatzentscheidung.

Es ist gesetzlich festgeschrieben, dass Hörgeräte zum Nulltarif dem aktuellen Stand der Basistechnik entsprechen müssen und die Krankenkassen für die Kosten aufkommen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt, je nach Kasse, aktuell einen Zuschuss von bis zu 741 Euro pro Hörgerät. Ganz kostenlos sind aber auch Hörgeräte zum Nulltarif nicht. Eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Hörgerät fällt dennoch an.

Was muss ich zuzahlen?

 

Es ist gesetzlich festgelegt, dass Hörgeräte zum Nulltarif dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und die Krankenkassen für die Kosten aufkommen. Somit decken Nulltarif-Hörgeräte die grundlegenden Anforderungen ab, die für gutes Hören erforderlich sind. Für besonderes Design, Komforteigenschaften und weitere Klangverbesserungen sind jedoch private Zuzahlungen zu leisten.

 

Wer also den perfekten Sound im Kino oder Theater liebt, seine Hörgeräte per Bluetooth mit Handy und Fernseher vernetzen möchte, oder ganz besondere Ansprüche an die Größe des Hörgerätes hat, entscheidet sich für ein Hörsystem, das über die Nulltarif-Leistungen hinausgeht.

Die ideale Hörlösung für Sie

 

Das Expertenteam von AUDILOGIK zeigt Ihnen gerne die Vorzüge der verschiedenen Hörgeräte und macht Sie gerne mit Nulltariflösungen und hochwertigeren Hörgeräten mit Zuzahlungen vertraut. Wir finden bestimmt auch eine Hörlösung für Sie.

Hörgerätevergleich

Hörgeräte zum Nulltarif

 

  • Neuer Klang durch Rückkopplungs- und Schallunterdrückung

 

  • Besseres Sprachverstehen beim Fernsehen oder Radio hören

 

  • Mehr Hörkomfort bei Einzelgesprächen in ruhiger Umgebung

Höherwertige Hörgeräte

 

  • Diskrete, kleinere Bauformen

 

  • Sprachverstehen mit weniger Anstrengung

 

  • Mehr Sprachkomfort und entspanntere Unterhaltung in lauter Umgebung

 

  • Bessere räumliche Orientierung

 

  • Mehr Freiheit durch drahtlose Verbindung zu TV, Handy und Bluetooth-fähigen Geräten

 

  • Akkufunktion statt Batterien möglich

Neuste Generation von Hörgeräten

 

Lassen Sie sich in Ihrem AUDILOGIK Hörzentrum über die neuste Technik von Hörgeräten beraten.

Kann ich die neuen Hörgeräte auch finanzieren?

 

Das neue Auto, der neue Fernseher oder das Smartphone – Finanzierungen werden bereits für viele Alltagsgegenstände angeboten. Klar, dass da eine Finanzierung der Hörgeräte auch möglich ist.

Wir helfen Ihnen

 

Bei AUDILOGIK bieten wir Ihnen sogar eine zinsfreie Finanzierung an. Gern beraten wir Sie vor Ort in Ihrem AUDILOGIK Fachzentrum in Ihrer Nähe dazu.